Barrierefreies Bauen /// Hilfsmittelverordnung

Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem zweiten Newsletter informieren wir Sie über das hochaktuelle Thema der Barrierefreiheit. Die umfassende barrierefreie Gestaltung des allgemeinen Lebens-umfeldes ist ein erstrebenswertes Ziel. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet. Barrierefreies Bauen und Wohnen ist keine Sonderkonstruktion, sondern eine  Lebens-art. Barrierefreies Bauen und Wohnen dient allen Menschen unabhängig vom Alter oder körperlicher Einschränkung. Der demographische Wandel verlangt nach Generation-engerechtigkeit. Dies betrifft nicht nur das Rentensystem, sondern ganz besonders die eigenen vier Wände.
Die brandneuen Normen DIN 18040 Teil 1+2 ["Barrierefreies Bauen"] setzen Maßstäbe.

Denken Sie bitte bei jeder Renovierungsmaßnahme an die Reduzierung von Barrieren. Oft sind kleine Maßnahmen schnell und kostengünstig umsetzbar.

Viele Grüße aus Taunusstein-Wehen

Michael Feil
Fliesen Feil GmbH


Informationsangebot zum Thema - Barrierefreies Bauen -

Die folgende Auflistung von nützlichen Internetangeboten soll Ihnen als Wegweiser und Inspiration dienen:

Informationsportale zur barrierefreien Umweltgestaltung

- Barrierefrei bauen mit nullbarriere
- Baunetz Wissen. Das Online Fachlexikon
- BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
- Barrierefreie Mobilität. Detais und Beispiele im öffentlichen Raum

Beratungsportale zum barrierefreien Wohnen

- Online Wohnberatung
- Barrierefrei Leben e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik
- Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Informationsportale für Menschen mit Behinderung

- My Handicap
- Einfach teilhaben
- Lebenshilfe

artikel1

Hilfsmittelverordnung
Viele Ärzte vertreten die Auffassung die Verordnung von Hilfsmittel (z.B. Rollatoren oder Haltegriffen) sprenge Ihr monatliches Budget. Leider ist diese Annahme weit verbreitet, was immer wieder dazu führt, dass Ärzte sehr zurückhaltend mit der Verordnung von Hilfs-mitteln umgehen.
Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern und bestehen Sie auf die Verordnung. Solange der jeweilige Gegenstand mit einer sogenannten Hilfsmittelnummer [z.B. HMV 10.46.01.2007 Rollator 6 AWL S.40] gekennzeichnet ist, muss kein Arzt fürchten an die Grenzen seines Budgets zu stoßen. Weitere Infos zur Rechtslage finden Sie hier.
artikel2